FAQ
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Kindertagesstätten, Horte, Schulen und soziale Einrichtungen, die hauptsächlich mit Kindern, Jugendlichen oder benachteiligten Gruppen arbeiten und ihren Sitz im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien (Landkreise Görlitz und Bautzen) haben. Kulturanbietende oder Einzelpersonen ohne Anbindung an eine dieser Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Fahrtkostenerstattung?
Fahrten mit dem ÖPNV werden bevorzugt und zu 100% erstattet. Ist die Fahrt mit dem ÖPNV nicht möglich, werden Fahrten mit einem privaten Busunternehmen anteilig erstattet. Die Fahrtkosten für den anzumietenden Bus werden bis auf einen Eigenanteil von 5,00 € pro Person erstattet. Es sind immer drei Vergleichsangebote von verschiedenen Busnternehmen einzuholen – dabei können auch Absagen als Angebot gewertet werden.
Wann werden die Fahrten mit einem privaten Unternehmen erstattet?
Falls die Fahrt mit dem ÖPNV nicht möglich ist, werden Fahrten mit einem privaten Busunternehmen anteilig erstattet. Entscheidend für die Bewilligung der Fahrtkosten mit dem privaten Busunternehmen ist die Begründung. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
- sehr große Gruppen (z.B. über 20 Personen)
- sehr weite Strecken (z.B. über 30 Kilometer)
- mehrere Umstiege und/oder längere Wartezeiten zwischen den Umstiegen
- längere oder unzureichend für Fußgänger gesicherte Strecken, die nur zu Fuß zurückgelegt werden könnten (z.B. zur nächsten Haltestelle)
- Alter oder besondere Bedarfe der Kinder (erschweren Fußwege und Umstiege zusätzlich)
- gesetzlich vorgegebener Betreuungsschlüssel
- sonstiges
Wann kann eine Anfrage bei Kultur:Erfahren gestellt werden?
Grundsätzlich kann jederzeit eine Anfrage gestellt werden. Vor dem Hintergrund der Begrenztheit des Projektbudgets besteht jedoch keine Garantie, dass alle Anträge positiv beschieden werden können.
Wohin schicke ich die Anfrage auf Fahrtkostenzuschuss?
Im Download-Bereich dieser Website befindet sich die Online-Anfrage auf Fahrtkostenzuschuss. Bitte füllen Sie diese Anfrage einfach aus und versenden Sie das Antragsformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer Antwort zurück. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 2 Wochen.
Können mehrere Anfragen gestellt werden?
Ja, Sie können mehrere Anfragen an das Projektbüro senden.
Muss ich 3 Angebote von Busunternehmen einholen?
Wenn ein privates Busunternehmen genutzt wird, sind immer drei Vergleichsangebote von verschiedenen Unternehmen einzuholen - wobei Absage auch als Angebot gewertet werden können. Entscheidend für die Bewilligung ist in diesem Fall eine ausreichende Begründung.
Wann werden die Fahrtkosten erstattet?
Für die anfallenden Fahrtkosten geht der Antragssteller in der Vorleistung. Erst nach Prüfung des Durchführungsnachweises erfolgt die Auszahlung auf die Kontoverbindung des Antragstellers.
Wobei kann mir das Projektbüro helfen?
Das Projektbüro ...
- berät Sie zu den verfügbaren Alternativen im ÖPNV,
- berät Sie zu den günstigsten ÖPNV-Fahrkartenangeboten,
- unterstützt Sie bei der Antragstellung und
- vermittelt die Ansprechperson bei der Kultureinrichtung.
Warum kann ich nicht ins Deutsche Hygiene-Museum in Dresden?
Das Programm Kultur:Erfahren fördert kulturelle Angebote, welche sich im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien (Landkreise Görlitz und Bautzen) befinden.